Berlin, 23. Februar 2020. Der stellvertretende Bundesschatzmeister Carsten Hütter kommentiert die pauschale Forderung, alle AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen:

„Dies ist vom Bundesinnenministerium schon vor einem Jahr als rechtswidrig eingeschätzt worden. Innenminister Seehofer hatte hierzu im Februar 2019 seiner Behörde den Auftrag erteilt, die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaften und Verpflichtungen von Staatsbediensteten zu prüfen. Das Bundesinnenministerium legte am 27.03.2019 das Ergebnis in Form eines Dienstvermerks an (BMI-AZ: D 2 – 30100/13#5), der auf der Behördenwebseite veröffentlicht wurde – die zwei wichtigsten Punkte sind folgende:“

Carsten Hütter weiter: „Diese Forderung ist daher nicht allein rechtswidrig, sondern widerspricht auch im Grundgesetz verbrieften Grundrechten und damit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Bei ihrem Kampf gegen die AfD scheinen bei den politischen Wettbewerbern mittlerweile die letzten Hemmungen gefallen zu sein.“